Berufsbezogene Sprachkurse

Dieses Bildungsangebot vermittelt berufsbezogene Deutschkenntnisse für Migrantinnen und Migranten, um eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu erzielen.

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung ist modular aufgebaut. Ein Modul ist dabei definiert als eine bestimmte Zahl von Unterrichtseinheiten, die notwendig ist, um von einem Sprachniveau entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) auf das nächtshöhere zu gelangen. Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab. Das System der berufsbezogenen Deutschsprachförderung besteht aus Basis- und Spezialkursen. Wir bieten Spezialkurse von A2 bis B1 und Basiskurse von B2 bis C1 nach dem GER an.

Berechtigung zur berufsbezogenen Deutschförderung

Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter

Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt werden, wenn Sie

  • ausbildungssuchend gemeldet sind
  • arbeitsuchend gemeldet sind
  • oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden

Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und

  • zur Zeit eine Ausbildung absolvieren
  • begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder
  • für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen
  • für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen