Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführtes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Die BSK bauen auf den Integrationskursen (IK) auf und machen Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund sprachlich fit für den Beruf.
BSK richten sich an Zugewanderte aus Drittstaaten, Bürgerinnen und Bürger aus der EU und Deutsche mit Migrationshintergrund. Wir bieten zurzeit nur BSK mit dem Ziel B2 nach dem GER an.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:
Sprachliche Voraussetzungen
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert oder
- Sie können Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen nachweisen.
Weitere Voraussetzungen
- Sie sind arbeitssuchend gemeldet und/oder beziehen Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld).
- Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in Ausbildung.
- Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
- Sie sind beschäftigt, Ihre Deutschkenntnisse reichen jedoch nicht aus, um den Arbeitsalltag zu meistern.
Anmeldung
Falls Sie sich für einen BSK interessieren, benötigen Sie zum Kursbesuch eine Teilnahmeberechtigung. Diese bekommen Sie entweder von Ihrer Arbeitsverwaltung vor Ort oder vom Bundesamt. Dabei ist in folgende Personengruppen zu unterscheiden:
- Sind Sie arbeitssuchend gemeldet und/oder beziehen Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld), dann wenden Sie sich entweder an Ihr Jobcenter oder Ihre Agentur für Arbeit vor Ort, um eine Teilnahmeberechtigung zu erhalten.
- Sind Sie erwerbstätig oder in einer Ausbildung und beziehen keine Leistungen, können wir eine Berechtigung für Sie beim BAMF stellen, wenn Ihr Einkommen nicht eine gewisse Summe überschreitet.