awb e. V. - Beschäftigung Projekte
 
Beschäftigung und Qualifizierung in Arbeitsgelegenheiten nach SGB II, § 16 Abs. 3
 
Die Beschäftigung vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten durch praktische Unterweisung im Arbeitsprozess und dient der (Wieder-)Eingliederung in Arbeit. Sie prüft die Bereitschaft des Hilfebedürftigen zur Mitwirkung an den vereinbarten Schritten zur Wiedereingliederung. Sie fördert die Erwerbsintegration durch ergänzende Bestandteile. Die Beschäftigung bietet die Möglichkeit der Erprobung der Arbeitsfähigkeit, der Bestätigung der Vertragsfähigkeit und die Erreichung der Vermittelbarkeit in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis oder in Ausbildung. Sämtliche Tätigkeiten, die in den Arbeitsgelegenheiten verrichtet werden, dienen unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit. Die Arbeiten dienen nicht privaten oder erwerbswirtschaftlichen Zwecken und stellen somit keine Konkurrenz für den Waren- und Dienstleistungsmarkt dar.
 

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